Schwangerschaft - allgemeine Informationen
Ich möchte Sie mit diesem Informationsblatt auf einige wichtige Punkte der Mutterschaftsvorsorge hinweisen. Als weitere Information zum Thema Schwangerschaft und Geburt erhalten Sie außerdem von unserem Praxisteam spezielles Infomaterial. Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien werden im Verlauf der Schwangerschaft mehrere Blutuntersuchungen durchgeführt, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Hierzu gehören:
- Blutgruppe einschließlich Rhesusfaktor
- Blutgruppen-Antikörper, die, wenn vorhanden, weitere Untersuchungen zur Folge haben
- Röteln-Antikörper
- Windpocken-Antikörper (=Varizellen)
- Suchtest auf Hepatitis B
- Untersuchung auf ansteckende Geschlechtskrankheiten
- ein Aids-Test
- Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes
Einige andere Untersuchungen werden von uns Frauenärzten seit vielen Jahren empfohlen und gefordert, wurden aber bislang leider nicht in das Schwangerschaftsvorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
Hierzu gehören insbesondere:
- der Suchtest auf Toxoplasmose, eine an sich harmlose grippeähnliche Infektion, die jedoch als Erstinfektion in der Schwangerschaft, wenn sie nicht erkannt und behandelt wird, die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet.
- Des weiteren ist auch die Bestimmung der Immunitätslage gegen weitere Erreger, die Ihre Schwangerschaft gefährden können, sinnvoll. Diese sind: Cytomegalie-Viren, Parvoviren (=Ringelröteln).
- Schon zu Beginn der Schwangerschaft ist es sinnvoll das AFP (Alpha-Fetoprotein) durch eine Blutuntersuchung bestimmen zu lassen, um eventuelle schwere Schädigungen des Kindes (z.B."offener Rücken") auszuschließen.
- Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Ein unentdeckter Schwangerschaftsdiabetes stellt ein großes Risiko für das ungeborene Kind dar!
Insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen sind nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen. Diese sollten jeweils in der 9.-12. Woche, der 19.-22. Woche und der 29.-32. Woche durchgeführt werden.
- Auf Wunsch bieten wir zusätzliche intensive Ultraschalluntersuchungen an. Diese können sinnvoll sein, um eventuelle Störungen des Verlaufs der Schwangerschaft durch eine bessere und sicherere Überwachung frühzeitig zu erkennen.
- Ab der 22. Schwangerschaftswoche ist eine spezielle Dopplersonographie sinnvoll, die über die Versorgungslage Ihres Kindes Auskunft geben kann.
Die aus ärztlicher Sicht empfohlenen zusätzlichen Blutuntersuchungen und die genannten zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen bei normalem Schwangerschaftsverlauf werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht routinemäßig übernommen! Die Kosten müssen daher, wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat gezahlt werden. Einzelheiten hierzu können Sie von unserem Praxisteam erfahren.