Krebsvorsorge - allgemeine Info
Liebe Patientin,
Sie haben sich zu einer gynäkologischen Krebsvorsorge angemeldet. Diese gesetzliche Vorsorge darf einmal im Jahr durchgeführt werden. Einige der häufigsten Krebsarten können mit diesem Untersuchungsablauf im Früh- oder sogar Vorstadium erfaßt werden.
Es sind dies im
- ab dem 20. Lebensjahr:
Erkennung von Gebärmutterhalskrebs durch Abstrich vom Muttermund, Erkennung von Eierstockkrebs durch Tastuntersuchung, Blutdruckmessung. - zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr:
Erkennung von Brustkrebs durch Tastuntersuchung der Brust. - zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:
Erkennung von Dickdarmkrebs durch Tastuntersuchung und einen Stuhltest.
Wir bieten darüber hinaus nachfolgende Wahlleistungen an:
- Ultraschall-Untersuchung des kleinen Beckens,
Dies gilt auch für Spiralen-Kontrollen! - HPV-Test,
eine wichtige Zusatzuntersuchung zum Ausschluss von Gebärmutterhalskrebs. - Ultraschall-Untersuchung der Brustdrüsen,
diese Ist sinnvoll zum Ausschluss von Tumoren und Zysten, die nicht tastbar sind. - Untersuchung des Urins,
zum Ausschluss von Diabetes oder Nierenerkrankungen. - Chlamydien-Test,
zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Ausschluss einer sexuell übertragbaren, aber gut behandelbaren Erkrankung - zur Zeit auf dem Vormarsch! - Immunologischer Stuhltest (Preventis),
neuartiger, sehr zuverlässiger Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge, auch für Ihren Partner!
Die Kosten für die vorgenannten zusätzlichen Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten müssen daher, wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat gezahlt werden. Sollten Sie eine oder mehrere der vorgenannten Untersuchungen/Leistungen bei Ihrer Vorsorgeuntersuchung wünschen, so wenden Sie sich bitte vor der Untersuchung an uns.